70 Prozent der Deutschen wären zur Organspende bereit

KKH: Europäischer Tag für Organspende und Transplantation am 10. Oktober 2016 

In Deutschland hoffen mehr als 10.000 schwer kranke Menschen auf die Transplantation eines Organs. Für sie ist die Transplantation die einzige Möglichkeit, um zu überleben oder die Lebensqualität erheblich zu verbessern. Dies ist jedoch nur möglich, wenn Menschen bereit sind, ihre Organe nach dem Tod zu spenden.

 Laut Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wären 70 Prozent der Deutschen bereit, nach ihrem Tod Organe und Gewebe zu spenden. Allerdings halten nur wenige Bürger ihre Entscheidung schriftlich fest oder teilen sie nahestehenden Menschen mit. Dabei ist dies so einfach: Mit einem Organspendeausweis, in dem man seinen eigenen Willen klar und unmissverständlich dokumentiert. „Nur wer sich selbst entscheidet, schafft Klarheit und erspart seinen Angehörigen unter Umständen eine große Belastung“, betont Uwe Starck vom Serviceteam der KKH Kaufmännische Krankenkasse in Münster.

 Ängste oder Unkenntnis, warum sich Menschen mit der Entscheidung für eine Organspende schwer tun, sind verständlich. Deshalb wurden Unsicherheiten und Zweifel mit dem Transplantationsgesetz (TPG) durch strengere Richtlinien bei der Feststellung des Hirntods beseitigt. Dabei muss die Diagnosestellung durch zwei erfahrene und speziell qualifizierte Ärzte unabhängig voneinander durchgeführt und jeweils anhand des Hirntod-Protokolls sorgfältig dokumentiert werden. Diese Ärzte dürfen nicht selbst an der Organ- und Gewebeentnahme oder Transplantation beteiligt sein.

Antworten auf Fragen zur Organspende finden Interessierte unter www.kkh.de/organspende. Dort kann man sich auch seinen persönlichen Organspendeausweis interaktiv ausdrucken. Antworten auf persönliche Fragen erhält man beim Infotelefon Organspende unter der gebührenfreien Telefonnummer 0800 / 90 40 400.

Hintergrund: Solange die Speicherung der Organspende-Erklärung auf der elektronischen Gesundheitskarte technisch noch nicht möglich ist, sind die gesetzlichen Krankenkassen und privaten Versicherungsunternehmen verpflichtet, ihren Versicherten alle zwei Jahre Informationen zur Organspende und Organspendeausweise zu übersenden.